Structify Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Version 2.0 · gültig ab 01.11.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1), der Leistungs- und Preisübersicht (Anlage 2) und den Nutzungsbedingungen. Alle Dokumente tragen dieselbe Versionsnummer und sind unter structify.solutions/rechtliches abrufbar, speicherbar und als PDF herunterladbar; dort finden Sie auch frühere Fassungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-Produkte der Structify Solutions UG (haftungsbeschränkt), Gartenstraße 8, 92348 Berg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 46012 (nachfolgend „Structify“), mit ihren Kunden.
(2) Produkte im Sinne dieser AGB sind:
- Structify Web: die Anwendung im Webbrowser;
- Structify Desktop: die installierbare Anwendung für macOS und Windows, soweit Structify sie anbietet;
- Structify Mobile: die App für iOS und Android;
- Structify Operate: das digitale Betriebstagebuch für Betreiber technischer Anlagen;
- künftige Produkte und Zusatzfunktionen, die Structify unter Bezug auf diese AGB anbietet.
Structify Web, Desktop und Mobile greifen auf dieselbe Plattform und dieselben Daten des Kunden zu. Welche Produkte und Funktionen der Kunde nutzen darf, ergibt sich aus seiner Bestellung.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Structify ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in ihrer Kenntnis erbringt. Sie gelten nur, wenn Structify ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils einbezogenen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden über die Produkte, ohne dass Structify erneut auf sie hinweisen muss.
§ 2 Kundenkreis
(1) Structify schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(2) Die Person, die für den Kunden bestellt, bestätigt im Bestellprozess, dass der Kunde den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt und dass sie berechtigt ist, den Kunden zu vertreten.
§ 3 Begriffe
In diesen AGB bedeuten:
- Plattform: die von Structify als Software as a Service betriebene Anwendung einschließlich der Server, Schnittstellen und Datenbestände, auf die die Produkte zugreifen.
- Kunde: das Unternehmen oder die Organisation, die mit Structify einen Vertrag schließt.
- Nutzer: jede natürliche Person, die die Produkte für den Kunden verwendet, insbesondere Beschäftigte des Kunden.
- Externe: Personen außerhalb der Organisation des Kunden, die der Kunde kostenlos zu seinen Projekten oder Anlagen einlädt, etwa ausführende Unternehmen, Subunternehmer, Bauherren, Bieter, Fachplaner oder Zuschauer in Structify Operate.
- Nutzerplatz: das Recht einer benannten Person, die Produkte in einer bestimmten Rolle zu nutzen (etwa Geschäftsführung, Projektleitung, Planung oder in Structify Operate Admin und Anwender). Funktionsumfang und Preis je Rolle ergeben sich aus der Leistungs- und Preisübersicht.
- Kontotyp: die Art des Zugangs, nämlich Lizenzkonto, Test- und Demozugang, Showroom-Zugang oder externer Zugang (§ 6).
- Vertragsjahr: beim Jahresvertrag der Zeitraum von zwölf Monaten ab Vertragsbeginn oder ab Beginn eines Verlängerungszeitraums.
- Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail (§ 126b BGB).
§ 4 Vertragsgegenstand und Nutzungsrecht
(1) Structify stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Structify Web wird über einen gängigen Webbrowser genutzt. Structify Desktop und Structify Mobile installiert der Kunde oder der Nutzer auf eigenen Geräten; Structify stellt die Installationsdateien über App-Stores oder eine eigene Download-Seite bereit.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die gebuchten Produkte im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen und die Apps hierfür auf den Geräten seiner Nutzer zu installieren. Weitere Rechte, insbesondere an der Software selbst, erhält der Kunde nicht.
(3) Jeder Nutzerplatz darf gleichzeitig nur von einer benannten Person genutzt werden. Der Kunde darf einen Nutzerplatz einer anderen Person zuordnen, etwa bei einem Personalwechsel. Zugänge für Externe sind keine Nutzerplätze (§ 6 Abs. 5).
(4) Beziehen Nutzer eine App über einen App-Store (etwa Apple App Store oder Mac App Store), gelten für den Bezug zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Store-Betreibers im Verhältnis zu diesem. Der Store-Betreiber ist nicht Partei dieses Vertrags und nicht für die Produkte, ihre Wartung oder den Support verantwortlich. Im Verhältnis zwischen Structify und dem Kunden gehen diese AGB vor.
(5) Einen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes hat der Kunde nicht. Zwingende gesetzliche Befugnisse nach §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Bestellprozess abschließt und Structify die Bestellung bestätigt, spätestens mit der Freischaltung des Zugangs, oder wenn der Kunde ein individuelles Angebot von Structify annimmt. Darstellungen der Produkte und Preise auf der Website oder in der Anwendung sind kein bindendes Angebot.
(2) Structify kann den Bestellprozess von einer vorherigen Freigabe abhängig machen. Ein Anspruch auf Freigabe oder Vertragsschluss besteht nicht.
(3) Mit der Bestellung nimmt der Kunde diese AGB einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags (Anlage 1) an. Zeitpunkt, Version und handelnde Person werden protokolliert.
§ 6 Kontotypen
(1) Lizenzkonto. Das Lizenzkonto ist der entgeltliche Zugang nach Bestellung. Für es gelten diese AGB ohne Einschränkung.
(2) Test- und Demozugang. Structify kann Interessenten oder Kunden einen unentgeltlichen Test- oder Demozugang einrichten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Leistung: Funktionsumfang nach der Freigabe durch Structify; er kann eingeschränkt sein.
- Dauer: befristet auf den bei der Freigabe genannten Zeitraum. Structify kann den Zugang vorzeitig beenden, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Missbrauch; Structify kündigt eine vorzeitige Beendigung ohne Missbrauch mit einer Frist von 14 Tagen an.
- Verfügbarkeit und Support: Die Zusagen nach §§ 8 und 10 gelten nicht; Structify leistet Support nach Möglichkeit.
- Haftung: § 23 Abs. 4 (unentgeltliche Nutzung).
- Daten: Bucht der Kunde im Anschluss ein Lizenzkonto für dieselbe Organisation, stellt Structify den Zugang auf Wunsch um; die Daten bleiben erhalten. Ohne Buchung gilt § 25 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Lesezugang zum Export 14 Tage nach Ende des Testzeitraums besteht.
(3) Showroom-Zugang. Ein Showroom-Zugang ist eine Vorführumgebung mit Musterdaten, die Structify etwa Vertriebspartnern oder Interessenten für Präsentationen bereitstellt.
- Leistung: Vorführung der Funktionen mit Musterdaten. Der Showroom-Zugang ist nicht für echte Projekt-, Anlagen- oder Personendaten bestimmt; der Nutzer darf solche Daten dort nicht einstellen.
- Dauer: bis zu dem bei der Einrichtung genannten Datum; Structify kann den Zugang mit einer Frist von 14 Tagen oder bei Missbrauch sofort beenden.
- Verfügbarkeit und Support: wie Absatz 2.
- Haftung: § 23 Abs. 4.
- Daten: Eine Übernahme von Daten aus dem Showroom in ein Lizenzkonto findet nicht statt. Structify setzt Showroom-Inhalte nach Ende des Zugangs zurück oder löscht sie.
(4) Individuelle Vereinbarungen über Test- oder Showroom-Zugänge gehen diesen Regeln vor.
(5) Externer Zugang. Der Kunde kann Externe kostenlos zu seinen Projekten oder Anlagen einladen, etwa über persönliche Einladungslinks, Portale für ausführende Unternehmen oder Bauherren, Bieterportale, Gast-Tickets oder die Zuschauer-Rolle in Structify Operate.
- Leistung: nur die Funktionen, die der Kunde für den jeweiligen Externen freigibt.
- Dauer: bis der Kunde die Freigabe widerruft, das Projekt abschließt oder der Vertrag des Kunden endet.
- Vertragsverhältnis: Zwischen Structify und dem Externen besteht kein entgeltlicher Vertrag. Jeder Externe bestätigt vor der ersten Nutzung die Nutzungsbedingungen.
- Haftung gegenüber dem Externen: § 23 Abs. 4.
- Daten: Inhalte, die Externe in Projekte oder Anlagen des Kunden einstellen, gehören zum Datenbestand des Kunden; für sie gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag und § 25.
- Der Kunde darf externe Zugänge nicht nutzen, um die Buchung von Nutzerplätzen für Personen seiner eigenen Organisation zu umgehen.
§ 7 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der Bestellung und der Leistungs- und Preisübersicht (Anlage 2) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
(2) Structify entwickelt die Produkte fortlaufend weiter und darf sie ändern, erweitern und an den Stand der Technik anpassen, insbesondere für Sicherheit, Stabilität, rechtliche Anforderungen und neue Funktionen.
(3) Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang einschränken, sind nur zulässig, wenn Structify daran ein berechtigtes Interesse hat und die Kernfunktionen für den Kunden nicht wesentlich eingeschränkt werden. Structify kündigt solche Änderungen mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Wird der Kunde durch die Änderung wesentlich beeinträchtigt, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; bereits bezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet Structify anteilig.
(4) Funktionen, die als Beta, Vorschau oder unentgeltliche Zusatzfunktion gekennzeichnet sind, gehören nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. Structify kann sie jederzeit ändern oder einstellen.
§ 8 Verfügbarkeit
(1) Structify sagt für die Plattform eine Verfügbarkeit von 99,5 % je Kalendermonat zu. Die Plattform ist verfügbar, wenn Nutzer sich anmelden und die Kernfunktionen von Structify Web über das Internet nutzen können. Maßgeblich ist der Übergabepunkt am Ausgang der Rechenzentren, die Structify einsetzt.
(2) Die Verfügbarkeit berechnet sich so:
Verfügbarkeit in % = (Minuten des Kalendermonats − ausgenommene Minuten − Ausfallminuten) ÷ (Minuten des Kalendermonats − ausgenommene Minuten) × 100.
Structify misst die Verfügbarkeit mit einer automatischen Überwachung im Abstand von höchstens fünf Minuten und teilt dem Kunden auf Anfrage die gemessene Verfügbarkeit des Vormonats mit.
(3) Ausgenommen sind:
- angekündigte Wartungsarbeiten innerhalb der Wartungsfenster nach § 9 Abs. 1;
- Ausfälle durch höhere Gewalt (§ 24);
- Störungen, die im Verantwortungsbereich des Kunden oder seiner Nutzer liegen, insbesondere an deren Geräten, Netzen und Internetanschlüssen, oder die der Kunde durch vertragswidrige Nutzung verursacht;
- Störungen des öffentlichen Internets außerhalb des Einflussbereichs von Structify.
Störungen und Ausfälle bei Dienstleistern, die Structify zur Leistungserbringung einsetzt (etwa Hosting-, Datenbank-, Speicher-, E-Mail- oder KI-Anbieter), zählen stets als Ausfallzeit, auch wenn sie beim Dienstleister auf höherer Gewalt beruhen (§ 24 Abs. 2). Notfallwartungen nach § 9 Abs. 3 zählen ebenfalls als Ausfallzeit.
(4) Die Zusage erfasst die Plattform und damit die Server-Dienste, die Structify Desktop, Structify Mobile und Structify Operate nutzen. Sie erfasst nicht die Verfügbarkeit der App-Stores und nicht die Offline-Funktionen auf den Geräten.
(5) Wird die zugesagte Verfügbarkeit unterschritten, erhält der Kunde keine pauschale Gutschrift. Seine gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Minderung, Schadensersatz nach § 23 und Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
(6) Für die Wiederherstellung nach einem Datenverlust sagt Structify die im Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1, Anlage 2 Nr. 3) genannten Wiederherstellungszeiten zu: höchstens zwei Stunden bei Teilverlust und höchstens acht Stunden bei Totalverlust, jeweils ab Kenntnis.
§ 9 Wartung
(1) Geplante Wartungsarbeiten führt Structify in folgenden Wartungsfenstern durch: montags bis freitags außerhalb der Zeit von 7 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Maßgeblich ist die in Deutschland geltende Uhrzeit.
(2) Structify kündigt geplante Wartungsarbeiten, die zu spürbaren Einschränkungen führen, mindestens 48 Stunden vorher in der Anwendung oder per E-Mail an.
(3) Notfallwartungen, insbesondere zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Behebung schwerer Störungen, sind jederzeit ohne Ankündigung zulässig. Structify informiert den Kunden unverzüglich über Anlass und voraussichtliche Dauer.
§ 10 Support
(1) Structify leistet während der Vertragslaufzeit Support zu Fragen der Nutzung und zu Störungen per E-Mail an support@structify.solutions und über die Kontaktwege in der Anwendung.
(2) Servicezeiten sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember.
(3) Structify sagt folgende Erstreaktionszeiten innerhalb der Servicezeiten zu, gerechnet ab Eingang der Meldung:
| Kategorie | Beschreibung | Erstreaktion |
|---|---|---|
| kritisch | Die Plattform ist für den Kunden nicht nutzbar, eine Kernfunktion ist für alle Nutzer ausgefallen, oder es besteht der Verdacht eines Sicherheitsvorfalls. | 4 Servicestunden |
| normale Störung | Eine Funktion ist gestört, die Nutzung ist aber im Übrigen möglich. | 1 Werktag |
| Anfrage | Fragen zur Bedienung, Wünsche, sonstige Anliegen. | 2 Werktage |
Erstreaktion ist eine Rückmeldung einer fachkundigen Person mit einer ersten Einschätzung oder den nächsten Schritten; sie ist nicht die Lösung. Structify ordnet die Meldung nach sachlichen Kriterien einer Kategorie zu; der Kunde kann eine Höherstufung verlangen.
(4) Überschreitet Structify eine Erstreaktionszeit, entstehen daraus keine eigenen Ansprüche wie Gutschriften oder Vertragsstrafen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 11 Nutzungsbedingungen
(1) Für die Nutzung der Produkte gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Structify. Sie regeln insbesondere den Umgang mit Zugangsdaten, die Zwei-Faktor-Authentifizierung, die zulässige Nutzung und Besonderheiten einzelner Produkte.
(2) Jede Person, die die Produkte nutzt, bestätigt die Nutzungsbedingungen persönlich vor der ersten Nutzung; das gilt auch für Externe. Bei Widersprüchen gehen diese AGB den Nutzungsbedingungen vor.
§ 12 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde macht bei Bestellung zutreffende und vollständige Angaben und hält Firmen-, Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass seine Nutzer Zugangsdaten geheim halten und die vorgesehenen Sicherheitsverfahren nutzen, insbesondere die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er Structify unverzüglich.
(3) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er, seine Nutzer und die von ihm eingeladenen Externen einstellen. Er stellt sicher, dass diese Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte.
(4) Der Kunde nutzt die Exportfunktionen regelmäßig und sichert Daten, auf die er auch außerhalb der Produkte angewiesen ist, eigenverantwortlich. Die Datensicherungen von Structify bleiben davon unberührt.
(5) Der Kunde stellt Structify von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Rechtsverletzung durch Inhalte des Kunden, seiner Nutzer oder seiner Externen gegen Structify geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(6) Das Handeln seiner Nutzer wird dem Kunden zugerechnet. Er sorgt dafür, dass Nutzer und Externe die Nutzungsbedingungen einhalten.
(7) Nutzt der Kunde Structify Operate, bleiben seine gesetzlichen und behördlichen Pflichten als Betreiber der Anlagen unberührt. Structify Operate unterstützt die Dokumentation; es ersetzt keine vorgeschriebene Prüfung, Überwachung oder Meldung.
§ 13 KI-Funktionen
(1) Die Produkte enthalten Funktionen, die auf künstlicher Intelligenz beruhen, etwa den Assistenten „KAI“, Sprachtranskription, Foto- und Dokumentauswertung, Vorschläge für Protokolle und Tickets sowie in Structify Operate Auswertungen von Betriebsdaten, Berechnungen und Empfehlungen, etwa zu Wartung, Bestellungen oder Verbrauch. Diese Funktionen unterstützen; sie entscheiden nicht.
(2) KI-Ergebnisse entstehen automatisiert und können unvollständig oder falsch sein. Der Kunde prüft sie vor der Verwendung fachlich und gibt sie eigenverantwortlich frei.
(3) KI-Funktionen erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fachplanungsberatung und ersetzen nicht die Prüfung durch qualifizierte Fachleute.
(4) KI-Funktionen in Structify Operate geben keine Steuerbefehle an Anlagen aus und greifen nicht in deren Betrieb ein. Empfehlungen werden erst wirksam, wenn eine berechtigte Person sie prüft und freigibt, etwa eine Bestellung. Ausgenommen sind automatische Benachrichtigungen, die Structify Operate nach festen Regeln ohne vorherige Freigabe auslöst, etwa bei Überschreitung eingestellter Grenzwerte oder bei unbearbeiteten Störungen; sie beruhen nicht auf einer Entscheidung der KI und ergänzen nur die Überwachung durch den Kunden (Nutzungsbedingungen § 11 Abs. 3). Structify Operate ist keine Sicherheits-, Leit- oder Alarmeinrichtung im Sinne technischer oder behördlicher Vorschriften. Der Kunde setzt es nur ein, wenn die Schutz- und Sicherheitseinrichtungen seiner Anlagen und die vorgeschriebene Überwachung unabhängig von Structify Operate arbeiten.
(5) Welche Anbieter Structify für KI-Funktionen einsetzt und wie KI-Ergebnisse gekennzeichnet werden, beschreibt die KI-Transparenzerklärung.
§ 14 Nutzung von Daten durch Structify
(1) Structify verarbeitet die Inhalte des Kunden nur, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen, nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(2) Kein KI-Training ohne Ihre Zustimmung. Structify verwendet Inhalte des Kunden nicht zum Training, Nachtraining oder zur Verbesserung von KI-Modellen und gibt sie nicht zu diesem Zweck an Dritte, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt (Opt-in). Die Einwilligung erteilt eine Person mit der Rolle Geschäftsführung für die gesamte Organisation in den Einstellungen; sie ist standardmäßig ausgeschaltet und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Solange Structify diese Einstellung nicht anbietet, findet kein Training mit Inhalten des Kunden statt.
(3) Anonymisierte Nutzungsstatistik. Structify darf erfassen, welche Funktionen wann und wie genutzt werden (Nutzungsereignisse mit Zeitstempel und technischen Kennzahlen, etwa Ladezeiten oder Fehlercodes), und diese Angaben zu anonymen, zusammengefassten Statistiken verdichten. Inhalte des Kunden, etwa Texte, Fotos, Dokumente, Aufnahmen oder Projekt- und Anlagendaten, sind nicht Teil dieser Statistik. Structify nutzt die Statistik, um die Produkte zu verbessern, den Betrieb zu sichern, Kapazitäten zu planen und eigene Leistungsangaben zu belegen. Veröffentlichte Statistiken lassen keinen Rückschluss auf einzelne Kunden oder Personen zu. Einzelheiten regelt § 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 15 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der Bestellung und der bei Vertragsschluss geltenden Leistungs- und Preisübersicht, insbesondere nach Anzahl und Rollen der Nutzerplätze, gebuchten Modulen und dem Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). Beim Jahresvertrag gewährt Structify einen Nachlass auf den Monatspreis, dessen Höhe die Preisübersicht nennt.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt:
- Kunden mit Sitz in Deutschland: deutsche Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
- Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Reverse-Charge-Verfahren); die Rechnung weist keine deutsche Umsatzsteuer aus.
- Kunden mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein: Der Leistungsort liegt beim Kunden; die Rechnung weist keine deutsche Umsatzsteuer aus. Eine im Land des Kunden anfallende Steuer trägt der Kunde.
(3) Die Zahlung wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe ab. Der Kunde hält während der Vertragslaufzeit ein gültiges Zahlungsmittel vor. Structify erhält keine vollständigen Kartendaten. Structify kann individuell die Zahlung auf Rechnung vereinbaren.
(4) Die Vergütung ist im Voraus fällig: bei monatlicher Abrechnung zu Beginn jedes Abrechnungsmonats, beim Jahresvertrag zu Beginn jedes Vertragsjahres.
(5) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB. Weitere gesetzliche Ansprüche, insbesondere die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB, bleiben vorbehalten.
(6) Ist der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Verzug, darf Structify den Zugang nach Ankündigung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist bis zum Ausgleich sperren. Lesender Zugriff und Export bleiben dabei möglich. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
§ 16 Preisänderungen
(1) Structify kann die Preise mit Wirkung zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums ändern: bei monatlicher Abrechnung zum Beginn eines Abrechnungsmonats, beim Jahresvertrag zum Beginn des nächsten Vertragsjahres. Für bereits bezahlte Zeiträume gelten Preisänderungen nicht.
(2) Structify kündigt eine Preisänderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und weist dabei auf das Sonderkündigungsrecht hin.
(3) Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zu diesem Zeitpunkt kündigen (Sonderkündigungsrecht). Kündigt er nicht, gilt der Vertrag ab diesem Zeitpunkt zu den neuen Preisen fort.
(4) Vereinbarte Nachlässe, Aktionspreise und eingelöste Aktionscodes gelten bis zu dem Ende, das bei ihrer Vereinbarung festgelegt wurde; eine Preisänderung berührt sie bis dahin nicht.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
(1) Monatliche Abrechnung. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Beide Parteien können ihn jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.
(2) Jahresvertrag. Der Jahresvertrag läuft ein Vertragsjahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn ihn keine Partei spätestens einen Monat vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres kündigt.
(3) Die Kündigung erklärt der Kunde über die Abonnement-Verwaltung in der Anwendung durch eine berechtigte Person oder in Textform. Structify bestätigt die Kündigung in Textform.
(4) Für laufende, bereits bezahlte Abrechnungszeiträume erstattet Structify bei einer ordentlichen Kündigung keine Vergütung. Anteilig erstattet werden bereits bezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende, wenn der Kunde wirksam aus wichtigem Grund kündigt, sein Sonderkündigungsrecht nach § 7 Abs. 3 oder nach § 5 des Auftragsverarbeitungsvertrags ausübt oder nach § 26 Abs. 5 kündigt.
(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Structify insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Termine oder mit einem nicht unerheblichen Teil länger als 30 Tage in Verzug ist oder eine wesentliche Vertragspflicht trotz Abmahnung mit angemessener Frist weiter verletzt. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht.
(6) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt der vertragsgemäße Zugang bestehen. Für die Zeit danach gilt § 25.
§ 18 Sperrung
(1) Structify darf den Zugang des Kunden, einzelner Nutzer oder Externer vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechts- oder vertragswidrige Nutzung bestehen, wenn von der Nutzung eine Gefahr für die Sicherheit der Plattform oder für Daten Dritter ausgeht oder wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 6 vorliegen.
(2) Structify wählt die mildeste geeignete Maßnahme und beschränkt die Sperrung nach Möglichkeit auf die betroffenen Personen oder Funktionen. Structify kündigt die Sperrung an, soweit zumutbar; bei Gefahr im Verzug informiert Structify unverzüglich nachträglich.
(3) Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt bei einer berechtigten Sperrung bestehen.
§ 19 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit Structify personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1). Er ist Bestandteil dieser AGB und wird mit ihrer Annahme in Textform geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO); einer gesonderten Zustimmung bedarf es nicht.
(2) Haben die Parteien einen individuellen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, geht dieser dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Anlage 1 vor.
(3) Wie Structify personenbezogene Daten als eigener Verantwortlicher verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.
(4) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich, insbesondere dafür, dass er die eingestellten Daten an Structify übermitteln darf.
§ 20 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich, nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung und geben sie ohne Zustimmung nicht an Dritte weiter. Vertraulich sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die Inhalte des Kunden in den Produkten und nicht öffentliche Informationen über die Produkte.
(2) Das gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei vorher rechtmäßig bekannt waren, die ohne ihr Zutun öffentlich bekannt sind oder werden, die sie rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erhalten oder selbst entwickelt hat oder die sie aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss. Im letzten Fall informiert sie die andere Partei, soweit rechtlich zulässig.
(3) Vertriebspartner. Wurde der Kunde durch einen Vertriebspartner von Structify vermittelt, weil er dessen Partnercode angegeben oder ihn genannt hat oder weil der Vertriebspartner ihn zuvor als Interessenten gemeldet hat, darf Structify diesem Vertriebspartner die für Zuordnung und Provisionsabrechnung erforderlichen Angaben mitteilen: Firma des Kunden, Buchungsdatum, Art und Anzahl der gebuchten Nutzerplätze, Module und Pakete mit ihren Abrechnungszeiträumen, den Zeitraum, für den der Vertriebspartner eine Provision erhält, sowie das vereinnahmte Nettoentgelt einschließlich späterer Berichtigungen. Scheidet eine Zuordnung aus, teilt Structify nur den Grund und auf Verlangen Datum und Art des maßgeblichen Vertrags oder Kontakts mit. Inhalte des Kunden sowie Namen und Kontaktdaten von Nutzern gibt Structify nicht weiter. Der Vertriebspartner ist Structify gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Preis des Kunden ändert sich durch die Vermittlung nicht. Die aktuelle Liste der Vertriebspartner steht unter structify.solutions/rechtliches.
(4) Die Vertraulichkeitspflichten gelten während des Vertrags und drei Jahre danach. Weitergehender gesetzlicher Schutz, insbesondere nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz, bleibt unberührt.
§ 21 Referenznennung
(1) Structify darf den Kunden als Referenz nennen, und zwar mit Firma und Logo auf der Website, in Präsentationen und in Kundenlisten. Der Kunde räumt Structify hierfür das einfache, unentgeltliche Recht ein, sein Logo in diesem Umfang zu nutzen.
(2) Inhalte des Kunden, Zitate, Fallstudien oder Aussagen zu Ergebnissen veröffentlicht Structify nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden in Textform.
(3) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen, in den Einstellungen der Anwendung oder in Textform. Structify entfernt die Nennung dann innerhalb von 30 Tagen aus der Website und aus künftigen Präsentationen und Unterlagen. Bereits gedruckte Unterlagen darf Structify aufbrauchen.
(4) Individuelle Vereinbarungen und Geheimhaltungsvereinbarungen, die eine Referenznennung ausschließen oder anders regeln, gehen vor.
§ 22 Gewährleistung
(1) Für Mängel der Produkte gelten die mietrechtlichen Vorschriften, soweit dieser Paragraf nichts anderes regelt.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung in Textform an und beschreibt sie so genau, wie es ihm möglich und zumutbar ist. Er unterstützt Structify bei der Analyse in zumutbarem Umfang.
(3) Structify beseitigt Mängel, die die vertragsgemäße Nutzung mehr als unerheblich beeinträchtigen, in angemessener Frist. Structify kann zunächst eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellen, wenn die eigentliche Behebung in angemessener Zeit folgt.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung bei Verschulden richtet sich nach § 23.
(5) Produktbeschreibungen und Darstellungen sind keine Garantien. Eine Garantie liegt nur vor, wenn Structify sie ausdrücklich als Garantie in Textform bezeichnet.
§ 23 Haftung
(1) Structify haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer übernommenen Garantie und
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Structify nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, und zwar je schadensbegründendem Ereignis auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor diesem Ereignis an Structify gezahlt hat, mindestens jedoch 5.000 Euro.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Unentgeltliche Nutzung. Bei Test- und Demozugängen, Showroom-Zugängen und externen Zugängen haftet Structify gegenüber dem jeweiligen Nutzer nur nach Absatz 1. Für die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gilt Absatz 2 mit dem Mindestbetrag von 5.000 Euro.
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Structify für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung nötig gewesen wäre. Das gilt nicht, soweit Structify die geschuldeten eigenen Datensicherungen unterlassen hat. Für Daten, die ausschließlich lokal auf einem Gerät gespeichert und noch nicht an die Plattform übertragen wurden (etwa Offline-Erfassungen in Structify Mobile), haftet Structify bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
(6) Die Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Structify.
(7) Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 24 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei hat Leistungsausfälle zu vertreten, die auf höherer Gewalt beruhen, also auf außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb ihres Einflussbereichs, die auch bei angemessener Sorgfalt nicht abwendbar sind. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Epidemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe in Drittbetrieben, großflächige Ausfälle öffentlicher Strom- oder Telekommunikationsnetze sowie Angriffe auf die eigenen IT-Systeme der Partei, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht verhindert werden konnten.
(2) Nicht als höhere Gewalt gelten Störungen, Ausfälle und Leistungsmängel der Dienstleister, die Structify zur Leistungserbringung einsetzt, insbesondere der Hosting-, Datenbank-, Speicher-, E-Mail- und KI-Anbieter, gleich aus welchem Grund, auch wenn sie beim Dienstleister selbst auf höherer Gewalt beruhen. Sie zählen bei der Verfügbarkeit nach § 8 als Ausfallzeit. Die Haftung von Structify richtet sich insoweit nach § 23.
(3) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer. Die Leistungspflichten ruhen für Dauer und Umfang der Auswirkungen.
(4) Dauert die höhere Gewalt länger als sechs Wochen und ist ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, kann jede Partei aus wichtigem Grund kündigen.
§ 25 Vertragsende und Daten
(1) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen in gängigen, maschinenlesbaren Formaten herunterladen.
(2) 30 Tage Lesezugang. Nach Vertragsende behalten alle bisherigen Nutzer des Kunden 30 Tage lang einen lesenden Zugang, um Daten anzusehen und zu exportieren. Neue Inhalte können in dieser Zeit nicht angelegt werden.
(3) Nach Ablauf der 30 Tage löscht Structify die Daten des Kunden. Auf Weisung des Kunden löscht Structify früher. Löschungen wirken in den Sicherungskopien mit deren Auslaufen, spätestens nach sechs Monaten; bis dahin sind die Daten gegen jede weitere Nutzung geschützt.
(4) Daten, die Structify aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten aufbewahren muss, insbesondere nach Handels- und Steuerrecht, bewahrt Structify bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf und löscht sie danach.
(5) Das Recht betroffener Personen auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO bleibt unberührt.
§ 26 Änderungen dieser Vertragsbedingungen
(1) Structify kann dem Kunden Änderungen dieser AGB, des Auftragsverarbeitungsvertrags und der Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft vorschlagen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine geänderte Rechtslage, neue Produkte oder Funktionen oder Gründe der Sicherheit. Alle Dokumente erhalten dabei eine gemeinsame neue Versionsnummer.
(2) Structify teilt die Änderungen in Textform mit, nennt die wesentlichen Änderungen und stellt die neue Fassung unter structify.solutions/rechtliches bereit. Die Zustimmung wird bei der nächsten Anmeldung einer vertretungsberechtigten Person des Kunden in der Anwendung eingeholt. Zeitpunkt, Version und handelnde Person werden protokolliert.
(3) Eine Änderung wird wirksam, sobald der Kunde ihr zustimmt. Änderungen, die für den Kunden ausschließlich vorteilhaft sind, etwa zusätzliche Funktionen ohne Aufpreis, werden bereits mit ihrer Bekanntgabe wirksam.
(4) Übergangsfrist. Ab der ersten Vorlage der neuen Fassung kann der Kunde die Produkte 14 Tage lang uneingeschränkt weiter nutzen. Stimmt er innerhalb dieser Frist nicht zu, stehen bis zur Zustimmung oder Kündigung nur noch folgende Funktionen zur Verfügung: Lesen der Daten, Export, Kündigung sowie die Seiten zur Kontosicherheit (Profil, Passwort, Zwei-Faktor-Authentifizierung). Diese Funktionen stehen auch ohne Zustimmung jederzeit offen. Für die Dauer der Einschränkung schuldet der Kunde keine Vergütung; bereits gezahlte Entgelte für diese Zeit verrechnet Structify mit der nächsten Zahlung oder erstattet sie.
(5) Statt zuzustimmen, kann der Kunde den Vertrag kündigen, und zwar mit sofortiger Wirkung oder zu einem von ihm gewählten späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, beim Jahresvertrag des laufenden Vertragsjahres. Bis zum Vertragsende gilt für ihn die bisherige Fassung; die Einschränkung nach Absatz 4 entfällt, sobald die Kündigung erklärt ist. Bereits bezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende erstattet Structify anteilig; das gilt auch beim Jahresvertrag.
(6) Übergang von Version 1.0. Für Kunden, deren Vertrag vor dem 01.11.2026 auf Grundlage der Version 1.0 geschlossen wurde, gilt Version 1.0 unverändert fort, bis der Kunde der Version 2.0 zustimmt oder der Vertrag endet. Structify legt diesen Kunden die Version 2.0 zur Zustimmung vor; eine Einschränkung nach Absatz 4 findet dabei nicht statt. Verträge, die ab dem 01.11.2026 geschlossen werden, unterliegen der Version 2.0. Die Absätze 1 bis 5 gelten für alle künftigen Änderungen ab Version 2.0.
§ 27 Rangfolge
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsdokumente in dieser Reihenfolge:
- individuelle Vereinbarungen zwischen Structify und dem Kunden (§ 305b BGB);
- der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) in allen Fragen des Datenschutzes;
- diese AGB;
- die Nutzungsbedingungen;
- die Leistungs- und Preisübersicht (Anlage 2).
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform; das gilt auch für den Verzicht auf die Textform. Der Vorrang individueller Abreden bleibt unberührt.
(2) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
(3) Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Structify abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Das gilt auch für Kunden mit Sitz in Österreich, in der Schweiz oder in Liechtenstein. Zwingende Vorschriften des Rechts am Sitz des Kunden, von denen durch Vereinbarung nicht abgewichen werden darf, bleiben unberührt.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Nürnberg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat. Gegenüber Kunden mit Sitz in der Europäischen Union gilt dies nach Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, gegenüber Kunden mit Sitz in der Schweiz nach Art. 23 des Lugano-Übereinkommens. Structify darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(6) Diese AGB liegen auf Deutsch und Englisch vor. Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
(7) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Anlage 1 – Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist ein eigenes Dokument mit derselben Versionsnummer (structify.solutions/rechtliches/avv). Er ist Bestandteil dieser AGB.
Anlage 2 – Leistungs- und Preisübersicht
Die Leistungs- und Preisübersicht beschreibt je Produkt die Funktionen, die Rollen der Nutzerplätze, die buchbaren Module und Pakete, die Preise, den Nachlass beim Jahresvertrag sowie die Leistungen für externe Zugänge. Maßgeblich ist die Fassung, die bei Vertragsschluss unter structify.solutions/preise und im Bestellprozess angezeigt wurde; Structify archiviert jede Fassung mit Datum unter structify.solutions/rechtliches.